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Erster Allgemeiner Deutscher Wohnungskongress first general convention on housing in Germany Der erste Allgemeine Deutsche Wohnungskongress fand zwischen dem 16. und 19. Oktober 1904 in Frankfurt am Main statt. Der Bericht darüber wurde auf der Grundlage stenografischer Protokolle 1950 veröffentlicht. Die Bedeutung dieses historischen Kongresses ergibt sich aus der Tatsache, dass er von 832 Personen besucht wurde. Sie stammten aus den Bereichen der Regierungen, Reichsämter, Regierungsbezirke, Städte (Oberbürgermeister), Wissenschaft (Volkswirtschaftler, Mediziner, Soziologen, Statistiker, Frauenvereine, Baugenossenschaften, Handelskammern, Mietervereine und Boden- und Wohnungsreformer.

Allein 43 Hochschulprofessoren waren anwesend. Einberufen wurde der Kongress vom Verein für Wohnungsreform. Erster Vorsitzender des Kongressvorstandes war Heinrich Prinz zu Schoenaich-Carolath. Verbunden wurde die Veranstaltung, die durchgehend der wohnungswirtschaftlichen Problemdiskussion diente, mit Besichtigungen von Gebäuden und Ausflügen. Den Teilnehmern wurde umfangreiches statistisches Material von Prof. Dr. L. Pohle zur Verfügung gestellt. Im öffentlichen Teil der Veranstaltungen gab es Vorträge zu den Themen Wohnungsfrage und Volkskrankheiten (Prof. Dr. Franz Oppenheimer), Wohnungsfrage und Alkoholismus (J. Gonser, vom Verein gegen Missbrauch geistiger Getränke), sowie Wohnungsfrage und Familie (Pater Dalmatius aus Holland und Dr. Friedrich Naumann). Darüber hinaus wurden viele andere Themenbereiche zur Diskussion gestellt.